3G-Regelung für Salon in Niedersachsen aufgehoben!
Ab Donnerstag, den 24.02.2022, gilt laut neuer Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen, die bislang geltende 3G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen, als aufgehoben.
Stylist:in und Kund:in sind weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
Es wird demnach ab sofort KEIN 3G-Nachweis mehr für den Besuch bei den #SchönerMachern verlangt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!